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Вид на Берлин со стороны Шпандау

Шпандау – крупный округ Берлина, через который протекает река Хафель

Берлин – столица Германии, история которой восходит к XIII в.

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Miete Wohnwagen Knaus 475 20€ pro Tag Mindestmietdauer 5 Nächte

Bereits besetzt:

Sie können bei uns einen schönen hellen Wohnwagen Knaus Azur 475 mieten für bis zu 4 Personen und darin mit Ihrer Familie einen schönen entspannten Campingurlaub verbringen.


Innenraum:
• beidseits Esstisch mit Sofa, kann zum Schlafplatz werden (siehe Bilder)
• Teppich im Innenraum sauber entfernt
• alle Polsterbezüge im Innenraum frisch gewaschen
• Gaszufuhr möglich bei Wiederaktivierung
• alle Schränke sauber und intakt
Er ist schon alt, und ich lasse ihn nicht weiter als Brandenburg gehen.
Es ist ein altes Modell, ohne Dusche. Fassungsvermögen von sauberem Wasser für 10 Liter. Das Grau verschmilzt direkt auf den Boden. Die Toilette ist im Inneren stationär. Sonnenkollektoren mit 360-Watt-Akkus. Alles läuft ab 12 Volt autonom, sogar ein Fernseher. Es gibt ein 220-Volt-Anschlusskabel.


Maße:
• Länge (mit Deichsel): 6 m
• Breite: ca. 206 cm
• Gewicht 1000 kg


Die Servicepauschale beträgt 110,- EUR: beinhaltet eine ausführliche Einweisung, eine 11kg Gasflasche, CEE Stromanschlußkabel, 1x Toilettenchemie


Mindestmietdauer 5 Nächte.


Wenn kein geeignetes Zugfahrzeug oder keine Anhängerkupplung vorhanden ist besteht auch die Möglichkeit der Anlieferung im Raum Berlin / Brandenburg /
gegen Erstattung der Kosten.
Mindestmietdauer 5 Nächte.


Bei der Rückgabe sollte der Wohnwagen gereinigt und entleert sein.
- Gebühr von 60,- EUR für nicht entleerte Toilette
- Gebühr von 50,- EUR Wohnwagen / Inventar nicht gereinigt
Für Terminanfragen und sonstige Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mindestmietdauer 5 Nächte.


Die Selbstbeteiligung im Schadensfall beträgt 500 € und wird bei der Abholung als Kaution hinterlegt.

Wenn Sie mit allem zufrieden sind, können Sie buchen. Die Reservierung beinhaltet eine Anzahlung von €50 mit dem Vertrag.

Vertrag

Mieter: ___________________________________________________

Anschrift: _______________________________________________________

Führerschein-Nr.: _________________, ausgestellt am____.____.___________

in

________________________________________________________________

Mietdauer:                                                                 _________Tage 

vom:                   ____.____.______bis: ____.____.______ x 20 €/Tag

Mietgebühren in   _________ €

+ Servicepauschale                                                   _____110,- €

(Die Servicepauschale: beinhaltet eine ausführliche Einweisung, eine 11kg Gasflasche, CEE Stromanschlußkabel, 1x Toilettenchemie)

und zuzüglich zur hinterlegenden Kaution                _____500,- €

Gesamt zu zahlen =                                                    _____       €

Vermietbedingungen

1.Vertragsabschluss:

Vertragsparteien dieses Vertrages sind der im Mietvertrag genannte Mieter und Vermieter.

2. Zahlung:

Mit Abschluss des Mietvertrages ist eine Anzahlung auf den Mietpreis in Höhe von 100%   . Es werden leider keine EC- oder Kreditkarten akzeptiert.  

3. Alle Zahlungen sind rechtzeitig am Standort des Vermieters in Bar

4.  Kaution:

Der Mieter hinterlegt bei Fahrzeugübernahme eine Kaution von 500,- € in bar. Die Kaution erhält er bei einwandfreier Rückgabe des Fahrzeuges zurück. Ansonsten wird die Kaution bis zur Abrechnung des vom Mieter zu tragenden Schadens und abzüglich der anfallenden Reinigungsgebühren (siehe Ziffer 5) einbehalten. Der Vermieter ist zur Aufrechnung mit Forderungen, die aus der Rückgabe des Fahrzeuges herrühren berechtigt.  Eine Rückzahlung der Kaution entbindet den Mieter nicht von der Haftung für versteckte und später festgestellte Schäden.

5. Fahrzeugübernahme und Rückgabe:

Wenn das Fahrzeug nicht, oder nur zum Teil gereinigt wurde, fallen folgende Gebühren an: -

 Innenreinigung =                                                        50,00 € - Toilettenreinigung =                                                     60,00 € -

6. Fahrzeugübernahme und Rückgabe:

Falls nicht anders vereinbart gilt:

Übergabe- und Rückgabeort der Firmenstandort des Vermieters. Das Fahrzeug kann am ersten Miettages um 09.00 Uhr (bei Tages- und Wochenvermietung) und Freitags um 16.00Uhr (bei Wochendvermietung) übernommen werden. Die Rückgabe erfolgt am letzten Miettag bis 19.00 Uhr (bei Tages- und Wochenvermietung) und Montags um 09.00Uhr bei Wochenendvermietung. Kann das Fahrzeug nicht rechtzeitig zum vereinbarten Termin zurückgegeben werden, so ist der Vermieter hiervon umgehend zu unterrichten. Der Mieter haftet bei Verschulden für den sich aus der Verspätung eventuell ergebenen Schaden. Das Fahrzeug wird sauber und im einwandfreien Zustand und mit vollem Kraftstofftank und entleerten Abwasser- und Fäkalientanks übergeben. Es ist im gleichen Zustand zurückzugeben.  Bei der Übergabe des Fahrzeugs werden vom Vermieter und Mieter gemeinsam Checklisten ausgefüllt, auf der der Fahrzeugzustand und das überlassene Zubehör festgehalten wird. Mieter und Vermieter sind verpflichtet, Schäden und Wert-Minderungen des Fahrzeuges dem anderen unverzüglich mitzuteilen. Bei Übergabe wird der Mieter in die Bedienungen des Fahrzeugs sowie aller Ausstattungs-Gegenstände umfassend eingewiesen.

7. Berechtigte Fahrer:

Das Mindestalter des Mieters bzw. des berechtigten Fahrers muss 21 Jahre betragen. Er muss seit mindestens 2 Jahren den Führerschein der Klasse B (früher Klasse 3) besitzen. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und in dem Mietvertrag angegebenen Fahrern gelenkt werden, sofern letztere die Bedingungen des Mietvertrages erfüllen.

8. Sorgfaltspflicht:

Der Mieter hat  Reifendruck zu kontrollieren. Der Mieter hat angesichts der ungewohnten Fahrzeughöhe besondere Vorsicht walten zu lassen. Insbesondere muss er sich beim Zurücksetzen von einer Hilfsperson einweisen lassen und sorgfältig auf die Durchfahrtshöhe achten. Der Mieter ist verpflichtet, einen evtl. Schaden gegenüber dem Vermieter so gering wie möglich zu halten bzw. alles zu tun, damit ein solcher Schaden nicht eintritt. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug mit sämtlichem Zubehör sorgfältig und schonend zu behandeln. Außerdem sind bei Frostgefahr geeignete Vorkehrungen zu treffen. Der Mieter hat dabei die ihm mitgegebenen Bedienungs- und Betriebsanleitungen für alle Einrichtungen zu beachten. Kosten für alle während der Mietzeit zusätzlich benötigten Betriebsmittel (Gas, WC-Chemie usw.) gehen zu Lasten des Mieters.

9. Verbotene Nutzung:

Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug– zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests - zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen Gegenständen (sowie radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen, ausgenommen das mitgeführte Campinggas) - zur Begehung von Zoll- oder sonst. Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht wird. - zur Weitervermietung, Verleihung oder gewerblicher Nutzung - unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, zu verwenden.

10. Mitnahme von Haustieren/Rauchen im Wohnmobil:

Die Mitnahme von Haustieren im Wohnmobil  verboten.  Das Rauchen im Wohnmobil ist nicht gestattet. Durch Haustiere oder Rauchen entstehende Reparaturen und Reinigungskosten an Möbeln und Polstern und dergleichen werden dem Mieter auferlegt.

11. Auslandsfahrten:

Mit Ausnahme der Türkei und dem ehemaligen Jugoslawien sind Fahrten in die EU-Staaten möglich, nicht jedoch in aktuelle Krisengebiete. Außereuropäische Fahrten bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Vermieters.

12. Reparaturen:

Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von 100 €, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden.  Die notwendigen Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet. Der Mieter verpflichtet sich solche Reparaturen umgehend vornehmen zu lassen, um die Nutzbarkeit u. Einsetzbarkeit des Fahrzeuges zu gewährleisten und einen Ausfall so gering wie möglich zu halten. Die Reparatur muss in einer Spezial/Vertragswerkstatt durchgeführt werden. Steht eine solche nicht zur Verfügung, so ist der Vermieter zu benachrichtigen.

13. Verhalten bei Unfällen:

Bei Unfällen (auch ohne Fremdbeteiligung) Entwendung des Fahrzeugs, Brand, Wildschaden, Einbruchschäden und sonstigen Schäden hat der Mieter unverzüglich die örtliche Polizei hinzuzuziehen und für die Aufnahme des Unfall- bzw. Schaden-Hergangs zu sorgen, den Vermieter zu benachrichtigen, dem Vermieter einen ausführlichen Unfallbericht mit beigefügter Unfallskizze zukommen zu lassen, bei Unfällen mit Fremdbeteiligung die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und deren Haftpflichtversicherungen und Namen und Anschriften der Fahrer- und der Zeugen festzuhalten.  Der Fahrer, bzw. der Mieter hat sich bei Pannen und Unfällen, soweit erforderlich, selbst direkt mit den zuständigen Versicherungen (insbesondere der Schutzbrief- und  der Verkehrsrechtsschutzversicherung) in Verbindung zu setzen und die weitere Vorgehensweise abzustimmen.

14. Haftung des Mieters:

Der Mieter ist selbst für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften (insbesondere Verkehrsvorschriften) in den bereisten Ländern verantwortlich; die bei Missachtung erhobenen Forderungen gegen den Vermieter hat der Mieter zu tragen Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizuhalten, sofern sie nicht durch die abgeschlossenen Versicherungen abgedeckt sind. Der Mieter haftet für Unfallschäden am Fahrzeug während der Nutzungsdauer nur bis 500 € je Schadensfall. Kosten der Ermittlung der Schadenshöhe trägt der Mieter. Er haftet dagegen uneingeschränkt bei Schäden die durch: - Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit - Fahruntüchtigkeit durch z.B. Alkohol, Drogen und Medikamente usw. - Missachtung maximaler Durchfahrtshöhen- und breiten - Zurücksetzen des Fahrzeuges ohne Einweisung durch eine Hilfsperson verursacht werden. In diesem Fall übernimmt der Mieter auch die durch ihn am Unfallgegner verursachten Personen- und Sachschäden.   Ebenfalls haftet der Mieter voll, wenn er Unfallflucht begangen hat oder der Schaden dadurch entsteht, dass ein nicht berechtigter Fahrer das Fahrzeug benutzt, das Fahrzeug zu verbotenen Zwecken gebraucht wird oder in sonstiger Weise unsachgemäß behandelt wird. Der Mieter trägt die Verantwortung für Schäden am Fahrzeug, die keine Sachmängel sind, soweit dem Vermieter nicht von dritter Seite Ersatz geleistet wird. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auf den Zeitraum zwischen tatsächlicher Fahrzeugübernahme/Rücknahme.

15. Haftung des Vermieters:

Ansprüche des Mieters sind weitgehend durch den im Mietpreis enthaltenen Autoreiseschutzbrief abgesichert. Eine darüber hinausgehende Haftung des Vermieters wird ausgeschlossen, insbesondere Ersatz für vertane Urlaubszeit und sonstige immaterielle Schäden sowie Folgemangelschäden. Auf jeden Fall ist die Haftung des Vermieters auf Vorsatz beschränkt. Schäden, die der Mieter durch Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Behandlung des Mietobjektes erleidet, sind von der Haftung ausgeschlossen. Kann der Mieter seine Reise wegen Ausfalls des Fahrzeuges nicht oder nur verspätet antreten, wird der Mietpreis entsprechend der ausfallenden Tage dem Mieter zurückerstattet.

16. Speicherung und Weitergabe persönlicher Daten:

Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter seine persönlichen Daten zu Verwaltungszwecken speichert.  Der Vermieter darf diese Daten an Dritte nur weitergeben, wenn - die zur Ermittlung in Strafsachen polizeilich notwendig ist - die bei der Anmietung gemachten Angaben in wesentlichen Punkt. unrichtig sind - das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der gegebenenfalls verlängerte Mietzeit zurückgegeben wird. - Mietforderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden müssen - vom Mieter gegebene Schecks nicht eingelöst oder Wechsel protestiert werden.

17. Ergänzende Vereinbarungen:

Änderung und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform, dies gilt auch für Änderungen der Schriftformerfordernisse: Sollten einige Bestimmungen dieses Vertrages nicht oder nicht gänzlich wirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen, die unwirksame Bestimmung ist zwischen den Vertrags-Parteien ihrem Sinn entsprechend mit wirksamen Inhalt zu vereinbaren. Zwingend gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt und gelten als solche vereinbart.

Berlin         Data:

Mieter                                                                                                      Vermieter

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